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Checkliste für die einvernehmliche Ehescheidung

  • Dr. Julia Klatil
  • 21. Jan.
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 22. Jan.


Vertrag unterzeichnen

Eine Trennung ist immer schmerzhaft, um so weit zu kommen, durchlaufen Sie einen inneren Prozess.


Ist die Entscheidung gefallen, dann habe ich folgende Empfehlungen und eine Checkliste für Sie, was es Ihnen leichter machen soll, einen klaren Blick auf die Sachebene zu bekommen:


In der Kommunikation empfehle ich klare Botschaften, kurze und prägnante Sätze, vermeiden Sie es in der Vergangenheit zu wühlen, die Vergangenheit ist vergangen und können Sie nicht mehr ändern. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen, das führt nur unnötig zu Kränkungen, die jedes Weiterkommen verhindern. Verwenden Sie in der Kommunikation Ichbotschaften, sprechen Sie über Ihre Bedürfnisse: „mir ist wichtig, dass unser Kind unbelastet aufwächst, und dazu brauche ich Klarheit über die nächsten Schritte“, beziehen Sie Ihren Partner in Ihre Gedankenwelt ein, und stellen Sie ihm Fragen: „Ich sehe, Du bist auch nicht glücklich; stell Dir vor, es ist das Jahr 2033, was soll sich bis dahin alles geändert haben.“  Eine Mediation kann Ihnen den Weg dort hin erheblich erleichtern.


Welche Punkte sind folglich zu regeln, um ein schnelles und kostengünstiges Scheidungsverfahren durchführen zu können:


Vorweg – es bedarf der Vereinbarung von Spielregeln!


Sie beide kommen überein, dass die Ehe keinen Sinn mehr macht und wollen die Trennung. Sie beide sind sich einig, dass die Scheidung die Kinder nicht belasten soll. Will einer von Ihnen ausziehen, mit oder ohne Kinder, empfehle ich eine schriftliche Vereinbarung, dass der Auszug einvernehmlich erfolgt und dies vor Gericht nicht als „schwere Eheverfehlung“ eingewendet wird.


Ehegattenunterhalt, Unterhaltsverzicht

Wenn beide Ehegatten über ein ausreichendes Einkommen verfügen, sollten Sie wechselseitigen Unterhaltsverzicht unter allen Umständen vereinbaren, das bedeutet: Sollten sich künftig die Einkommensverhältnisse gravierend verändern, muss keiner für den Unterhalt des Anderen aufkommen.


Achtung Schlechtverdiener und Hausfrauen! Zur Sicherung Ihrer Ansprüche auf Witwenpension ist ein anderer Weg zu empfehlen, dies klären wir in einer persönlichen Beratung.


Ferner ist das Kontaktrecht zum Kind schriftlich zu regeln; je nach Lebensumständen und Alter des Kindes können die Kontaktzeiten variieren, das Gesetz schreibt jedenfalls keine fixe Stundenanzahl vor. Nicht unüblich sind zusätzlich unter der Woche Kontakte online, via Telefon oder WhatsApp, insbesondere Sprachnachrichten gewinnen an Bedeutung, da die Kinder nicht immer Lust zum Telefonieren haben, so können sie immer und so oft sie wollen die Nachricht abhören.


Kinder/Obsorge

Vereinbaren Sie die Aufrechterhaltung der gemeinsamen Obsorge oder vereinbaren Sie, dass die alleinige Obsorge auf ein Elternteil übertragen wird, damit einher geht die Vereinbarung, wo das Kind in Zukunft hauptsächlich wohnhaft sein soll, bei alleiniger Obsorge ist der Hauptaufenthalt konsequenterweise auch bei diesem Elternteil.


Kindesunterhalt

Sobald das Kind nicht mehr im gemeinsamen Haushalt der Eltern lebt und von diesen nicht mehr gemeinsam betreut wird, schuldet derjenige, bei dem das Kind nicht hauptsächlich aufhältig ist, Kindesunterhalt, die Prozentsätze richten sich nach dem Alter des Kindes und nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners, für ein Kind bspw im Alter von 7 Jahren ist ein Kindesunterhalt von 18 % des Nettoeinkommens des Vaters geschuldet, wobei andere Sorgepflichten diese Prozentsätze reduzieren können.


Der Kindesunterhalt ist in der Regel spätestens am Beginn eines jeden Monats im Voraus zu Handen der Kindesmutter bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Unterhaltsrückstände können bis zu 3 Jahre zurückgefordert werden.


Ferner ist das Kontaktrecht zwischen dem Elternteil, wo das Kind nicht hauptsächlich wohnhaft ist, und dem Kind schriftlich zu regeln, je nach Lebensumständen und Alter des Kindes können die Kontaktzeiten variieren, das Gesetz sieht hier keine fixe Stundenanzahl pro Monat oder pro Woche vor. Nicht unüblich sind auch Kontakte unter der Woche online oder Telefon oder WhatsApp, auch Sprachnachrichten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.


Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse

Die Ehepartner sollten einvernehmlich regeln, wem in Hinkunft die Ehewohnung zur Nutzung verbleiben soll, bis wann der andere Ehepartner diese Ehewohnung von seinen persönlichen Sachen zu räumen hat, wie der Hausrat aufzuteilen ist, und insbesondere die Aufteilung von gemeinsam in der Ehe erworbenen Vermögens und der Ersparnisse und der stattzufindende Ausgleich in Form einer Zahlung. Bei bestimmten Vermögenswerten wie bei Wertpapieren kann stattdessen eine reale Teile Teilung erfolgen, und wenn man sich über die aufzuteilenden Werte nicht einig ist, müssen Schätzgutachten eingeholt werden.


Auch gemeinsame Schulden sind aufzuteilen

Haben bspw die Ehegatten während der Ehe gemeinsam einen Konsumkredit aufgenommen, haben sie anlässlich der Scheidung zu regeln, wer diesen Kredit in Zukunft bedient, welcher den Anderen im Innenverhältnis schad- und klaglos zu halten hat. Bei Krediten, die gemeinsam aufgenommen wurden, um damit die Ehewohnung zu kaufen, ist der Sachverhalt ein anderer und empfehle ich hier jedenfalls anwaltliche Beratung einzuholen.


Aufteilung der Kosten, Gebühren und Steuern

Auch hier ist das Einvernehmen darüber herzustellen, wie die Kosten der Scheidung aufzuteilen sind, in der Regel werden diese hälftig geteilt. Achtung: Bei Gerichtsgebühren besteht eine Solidarschuld.


Generalklausel

Mit dieser Klausel wird sichergestellt, dass alle Vermögenswerte, und auch sonstige die Scheidung betreffende Grundlagen besprochen wurden, darüber Einigkeit besteht und diese abschließend in der Vereinbarung behandelt wurden, sodass kein Teil vom Anderen, weder jetzt noch in Hinkunft, noch etwas fordern kann.


Das Beste kommt zum Schluss: Wenn Sie sich trennen wollen, und nicht wissen wie, habe ich etwas Besonderes für Sie!


Mediation und die Errichtung des gerichtlichen Scheidungsvergleichs zu einem Pauschalangebot, was es insgesamt für Sie einfacher, leichter, transparent, überschaubarer, und kostengünstiger macht, als wenn Sie vor Gericht streiten gehen müssen. Kontaktieren Sie mich gerne für ein Klärungsgespräch!



 
 
 

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