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Mediation in Unternehmen

Vertrag unterzeichnen

Mediation bedeutet nicht immer nur einen Konflikt zu bewältigen oder einen Gerichtsstreit zu vermeiden. Sie eignet sich genauso bei Betriebsübergaben, für Verhandlungspartner bei geplanten Kooperationen oder Umstrukturierungen, Verhandlungen in Geschäfts- und Vertragsbeziehungen, im Vorfeld anstelle von Schlichtungs- und Schiedsverfahren, mediative Beratung für die öffentliche Hand.


Meine juristische Expertise in Kombination mit Mediation hilft Unternehmen in den unterschiedlichsten Bereichen.


Beispielsweise wenn es um die das Thema Krankenstände geht:

Überall menschelt es, und überall wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Der tagtägliche Ärger an der Arbeit ist nachweislich ungesund, führt zu mehr Krankenständen, Burnout und Kündigungen. Trotzdem muss die Arbeit erledigt werden. Durch die Mediation gelingt es, den Ärger beiseite zu stellen, damit sich die Betroffenen auf die Optimierung und Strukturierung von Abläufen und Informationsflüssen fokussieren können. Das bündelt wertvolle Ressourcen.

 

Oder aber auch wenn es um das Thema Betriebsübergabe geht:

Eine Betriebsübergabe in die geeigneten Hände ist ein langwieriger und komplexer Vorgang, der unbedingt von ExpertInnen aus dem juristischen und steuerrechtlichen Bereich begleitet werden sollte. Um den Fokus zu behalten, eignet sich die moderierte Planung, Strukturierung und Umsetzung im Rahmen einer Mediation.

 

Bei Familienunternehmen und bei Hofübergaben stehen zudem die Emotionen im Vordergrund und können die Übergabe verzögern oder gar behindern. Mediation kann dabei helfen, jede Betriebsübergabe planvoll zu strukturieren; selbst in verfahrenen Situationen, wenn alles also schon zu scheitern droht, gelingt es im geschützten Rahmen der Mediation, den Befindlichkeiten den nötigen Raum zu geben, um in der nächsten Phase von den Beteiligten eine geordnete Übergabe unter Berücksichtigung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen zu vereinbaren.

 

Die Erhaltung des Unternehmens über Generationen hinweg und die Beibehaltung oder Wiederherstellung des Familienfriedens sollten jedem Unternehmer und jeder Unternehmerin ein wichtiges Anliegen sein.

 

Jedenfalls von Vorteil ist Mediation kombiniert mit juristischem Fachwissen im Vertragsrecht, Erb- und Pflichtteilsrecht, sowie Arbeitsrecht. Dies erspart den Kunden Zeit und Geld, die sie andernfalls andere Experten aufsuchen müssten, um im Mediationsverfahren fortsetzen zu können.


Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.



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