"Transparenz ist mein oberstes Gebot!"
Die nachstehenden Informationen zu meinen Honorarkriterien sollen Ihnen helfen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Erstberatung
Bei den meisten meiner Klienten stellt sich als erste Frage: „Was ist der nächste sinnvolle Schritt?“
Meine fundierte juristische Einschätzung zu Ihrer konkreten Rechtsfrage soll Ihnen bei Ihrer weiteren Entscheidungsfindung helfen und Sie unterstützen. Eine rechtliche Erstberatung erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung in meiner Kanzlei, wobei das Beratungshonorar bereits im Vorfeld mit einem fairen Fixpreis kalkuliert wird.
Rechtsschutzversicherung
Wir sprechen mit Ihrer Versicherung. Deckungsanfragen sowie die gesamte Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung einschließlich Rechnungsstellung erfolgt – sofern ein Versicherungsschutz besteht – selbstverständlich über meine Kanzlei.
Honorarvereinbarung
„Klare Rechnung – gute Freunde“
Das Honorar wird im Vorfeld oder laufend abgestimmt. Dabei erfolgt die Abrechnung entweder über den gültigen Rechtsanwaltstarif, die allgemeinen Honorarkriterien, nach Stundensatz oder pauschaliert. Voraussetzungen für eine bindende Auftragserteilung und -annahme sind die unterfertigte Anwaltsvollmacht, eine schriftliche Honorarvereinbarung und der Erlag eines angemessenen Kostenvorschusses.