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Rechtsanwältin Gericht
Rechtsanwältin Julia Klatil Kürzel

DSGVO
Datenschutzgrundverordnung

Seit 25. Mai 2018 ist es zu spät!

Seit diesem Zeitpunkt gelten die neuen Datenschutzbestimmungen (DSGVO & DSG) und sämtliche Datenanwendungen mussten an die neue Rechtslage angepasst werden. Da seit diesem Zeitpunkt bei Verletzung auch hohe Geldstrafen von bis zu 20 Mio. Euro oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines weltweiten Jahresumsatzes (Konzernumsatzes) des vorangegangenen Geschäftsjahres drohen, ist es wichtig, hier am aktuellsten Stand zu sein. Egal ob es sich um einen Einzelunternehmer oder einen Konzern handelt.


Als TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte stehe ich Ihnen beim Thema Datenschutz jederzeit gerne beratend zur Seite und sorge für eine rechtskonforme Umsetzung aller Datenschutzerfordernisse in Ihrem Unternehmen.

 

Kontaktieren Sie mich gerne für ein informierendes Erstgespräch zur Datenschutz-Grundverordnung.

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