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Testamentserrichtung - Testamentsregister

Nach der gesetzlichen Erbfolge soll das Vermögen - in der Regel - in der Familie bleiben. Die Verwandten erben nach Linien. Will man das nicht, braucht es ein Testament. Das Testament ist jedoch nur gültig, wenn die Formvorschriften eingehalten wurden - dies gilt auch für eigenhändige Testamente.


Dabei ist es immer empfehlenswert, die Verwahrung und Registrierung des Testaments durch den Anwalt abzusichern. Nur dann wird es auch im entscheidenden Moment aufgefunden. Wurde bei der Testamentserrichtung die Form nicht eingehalten, ist es ungültig und es tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Ein Lebensgefährte hat beispielsweise kein ordentliches Erbrecht. Er wird nur Erbe, wenn es so in einem gültigen Testament steht.


Der Lebensgefährte erhält dabei das gesetzliche Vorausvermächtnis, wenn er mit dem Verstorbenen in den letzten drei Jahren vor seinem Tod mit ihm im selben Haushalt lebte. Das Recht der Weiterbenützung der Wohnung erlischt bereits nach einem Jahr.


Das Erbrecht des ehemaligen Ehegatten / eingetragenen Partners beispielsweise ist bei Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft erloschen.


Stift, Vertrag, Rechtsanwalt



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